Münster Businesshotel > ****Premier Hotel Krautkrämer
AGB
BEST WESTERN Premier Hotel Krautkrämer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
( Stand: Januar 2010)
I. Geltungsbereich
-
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-,
Hotel-, Hotelzimmervertrag.
-
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss,
-partner, Verjährung
-
Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht
es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
-
Vertragspartner sind das Hotel
und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
-
Alle Ansprüche gegen das Hotel
verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
-
Das Hotel ist verpflichtet, die
vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.
-
Der Kunde ist verpflichtet, die
für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an
Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
-
Das Hotel kann seine Zustimmung
zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des
Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder
für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
-
Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
-
Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung
oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
-
In begründeten Fällen, z.B.
Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist
das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten
Vergütung zu verlangen.
-
Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5
und/oder 6 geleistet wurde.
-
Der Kunde kann nur mit einer
unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt
des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Hotels (No Show)
-
Ein Rücktritt des Kunden von
dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels
in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht
in Anspruch nimmt.
-
Sofern zwischen dem Hotel und
dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
-
Bei vom Kunden nicht in
Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die
vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
V. Rücktritt
des Hotels
-
Sofern vertraglich vereinbart
wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
-
Wird eine vereinbarte oder oben
gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
-
Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
-
Höhere Gewalt oder andere vom
Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
-
Zimmer oder Räume schuldhaft
unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen,
z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht
werden;
-
das Hotel begründeten Anlass zu
der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
-
der Zweck bzw. der Anlass des
Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
-
ein Verstoß gegen oben genannte
Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
-
Bei berechtigtem Rücktritt des
Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
-
Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
-
Gebuchte Zimmer stehen dem
Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
-
Am vereinbarten Abreisetag sind
die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung
des Hotels
-
Das Hotel haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
-
Für eingebrachte Sachen haftet
das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die
Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch
höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 50.000,- im Hotel- oder
Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Eine Entschädigung erfolgt nur dann, wenn dem Hotel
ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
-
Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden
gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
-
Weckaufträge werden vom Hotel
mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden
Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII.
Schlussbestimmungen
-
Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
-
Erfüllungs- und Zahlungsort ist
der Standort des Hotels.
-
Ausschließlicher Gerichtsstand
– auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
-
Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
-
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
(Stand: Oktober 2009)
I. Geltungsbereich
-
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels
zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen,
Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
-
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder
Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder
ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
-
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die
Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
-
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom
Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet,
so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für
alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Veranstalters vorliegt.
-
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde
verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
-
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
-
Das Hotel ist verpflichtet, die
vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
-
Der Kunde ist verpflichtet, die
für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere
auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
-
Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
-
Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung
oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
-
In begründeten Fällen, z.B.
Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist
das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der
Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten
Vergütung zu verlangen.
-
Der Kunde kann nur mit einer
unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt
des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
-
Ein Rücktritt des Kunden von
dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels
in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte
Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
-
Sofern zwischen dem Hotel und
dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
-
Tritt der Kunde erst zwischen
der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel
berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen
Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70%
des Speisenumsatzes.
-
Die Berechnung des
Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x
Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das
preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes
zugrunde gelegt.
-
Wurde eine Tagungspauschale je
Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt
zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei
einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter
Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
-
Der Abzug ersparter
Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt
des Hotels
-
Sofern in Textform vereinbart
wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
-
Wird eine vereinbarte oder oben
gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
-
Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
-
Höhere Gewalt oder andere vom
Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich
machen;
-
Veranstaltungen oder Räume
unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen,
z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht
werden;
-
das Hotel begründeten Anlass zu
der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
-
der Zweck bzw. der Anlass der
Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
-
ein Verstoß gegen Ziffer I Nr.
2 vorliegt.
-
Bei berechtigtem Rücktritt des
Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
-
Eine Änderung der
Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor
Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der
Zustimmung des Hotels in Textform.
-
Eine Reduzierung der
Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die
ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der
Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm
nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten
Aufwendungen zu mindern.
-
Im Fall einer Abweichung nach
oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
-
Bei Abweichungen der
Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten
Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei
denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
-
Verschieben sich die
vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das
Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das
Hotel trifft ein Verschulden.
VII.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und
Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen
wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
-
Soweit das Hotel für den Kunden
auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der
Überlassung dieser Einrichtungen frei.
-
Die Verwendung von eigenen
elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels
bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des
Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu
vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das
Hotel pauschal erfassen und berechnen.
-
Der Kunde ist mit Zustimmung
des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine
Anschlussgebühr verlangen.
-
Bleiben durch den Anschluss
eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann
eine Ausfallvergütung berechnet werden.
-
Störungen an vom Hotel zur
Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach
Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder
gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust
oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
-
Mitgeführte Ausstellungs- oder
sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden
in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische
Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
-
Mitgebrachtes
Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu
entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel
berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel
berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu
entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und
Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
-
Mitgebrachte Ausstellungs- oder
sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und
Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine
angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
X. Haftung
des Kunden für Schäden
-
Sofern der Kunde Unternehmer
ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
-
Das Hotel kann vom Kunden die
Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
XI.
Schlussbestimmungen
-
Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
-
Erfüllungs- und Zahlungsort ist
der Standort des Hotels.
-
Ausschließlicher Gerichtsstand
– auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
-
Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
-
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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